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Zuzahlung


Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie für jede Verordnung zurzeit 10,- Euro Rezeptgebühr und 10 Prozent je verordneter Leistung. Diese Kosten werden mit der Krankenkasse verrechnet und sind keine zusätzliche Einnahmen des Physiotherapeuten. Die jeweilige Höhe der Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab. Sie haben das Recht, sich zu viel geleistete Zuzahlung erstatten zu lassen. Die gesetzliche Zuzahlung ist – soweit Sie hiervon nicht befreit sind – verpflichtend. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder unter 18 Jahren sind generell und Schwangere im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt befreit.